Photovoltaik-Förderungen
Achtung! Das Förderbudget für die Photovoltaik-Förderungen ist ausgeschöpft. Es sind keine Anträge mehr möglich.
Abwicklung über die Grazer Energieagentur
Photovoltaik-Anlagen („SolarEnergieDach”)
Durch die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder auch in der Fassade kann ein Teil der benötigten elektrischen Energie vor Ort emissionsfrei erzeugt werden. Damit wird nicht nur ein Beitrag für den Umweltschutz geleistet, sondern es werden auch langfristig die Betriebskosten gesenkt.
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 3 kWp bis zu einer Leistung von maximal 100 kWp pro Gebäude. Unterstützt werden dabei Anlagen auf Wohngebäuden, Gewerbe- und Industrieobjekten, aber auch öffentliche Einrichtungen oder Vereine. Je nach Anlage sind Förderungen von 120 bis 200 Euro pro kWp möglich.
Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone
Auch wer nur über eine Wohnung und einen Balkon verfügt, kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von Kleinstanlagen spricht man bei Anlagen mit einer Maximalleistung von 800 Wp, die einfach am Balkon montiert und an das Strom-Verteilnetz der Wohnung angeschlossen werden. Diese Anlagen dienen nur zum Eigenverbrauch.
Die Photovoltaik-Kleinstanlagen werden mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, höchstens jedoch mit 600 Euro. Unterstützt wird damit auch die fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage.

Abwicklung über das Umweltamt
Intensive Dachbegrünung
Die Begrünung der Dächer ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der städtischen Überhitzung und bei der Regenwasserrückhaltung. Die Pflanzen und das aufgebrachte Substrat speichern und verdunsten das Regenwasser und verzögern die Ableitung in den Kanal. Damit leisten Gründächer auch einen Beitrag im Hochwasserschutz. Die Pflanzen wirken sich zusätzlich auch positiv auf die Luftqualität aus. Durch Photosynthese wird CO2 gebunden und Sauerstoff produziert. Auch andere Luftschadstoffe werden vermehrt gebunden, sodass Gründächer zu einer Verbesserung des Mikroklimas und einer Reduktion des Treibhauseffektes beitragen.
Von intensiver Dachbegrünung spricht man, wenn die Aufbauhöhe mindestens 15 Zentimeter beträgt. Somit können Gräser, Stauden, Sträucher, aber auch Bäume gepflanzt werden. Die begrünte Fläche muss mindestens 15 m2 groß sein. Gefördert wird mit 6 Euro pro m2, und cm durchwurzelbarer Aufbauhöhe ab dem 12. anrechenbaren Zentimeter, die Maximalsumme pro Objekt beträgt 20.000 Euro.
Kombination aus Photovoltaik und Begrünung am Dach („SolarGrünDach”)
Unter einem „SolarGrünDach” wird die kombinierte Nutzung von Photovoltaik-Anlage mit extensiver Dachbegrünung verstanden. Damit werden die positiven Effekte eines Gründaches und die Energiegewinnung durch eine Photovoltaik-Anlage kombiniert.
Diese extensive Begrünung hat eine maximale Aufbauhöhe von 10 Zentimetern. Gefördert werden Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 3 kWp. Bis maximal 100 kWp pro Gebäude. Je nach Leistung der Anlage sind das zwischen 240 und 320 Euro je kWp.

Fördergeber
