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Newsletter -
August 2023
Sehr geehrte Damen und
Herren!
Im August gab es gab es wieder einige Neuigkeiten und positive
Entwicklungen!
Für diejenigen, die immer up-to-date sein möchten: Folgt uns gerne auf
unseren
Social-Media-Kanälen!
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Wir suchen
dich!
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Expert:in
Smart Mobility
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𝗪𝗶𝗿 𝘀𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗲𝗻𝗴𝗮𝗴𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿:innen 𝗳ü𝗿 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗮𝗺!
Du hast eine Ausbildung und/oder Berufserfahrung im Bereich Mobilität,
Verkehrsplanung, Energietechnik oder Ähnliches?
Dann bewirb dich bei uns!
Wir bieten dir als Mitarbeiter:in eine Vielzahl von Vorteilen. Wir
geben dir die Möglichkeit, an innovativen Projekten und Konzepten zur
Erreichung der Klimaziele mitzuarbeiten. Das Engagement und die
Zusammenarbeit in unserem interdisziplinären Team sind ein wichtiger
Faktor, um erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen. Wir legen auch großen
Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter:innen kontinuierlich lernen und
sich weiterbilden können, um ihre Karriere voranzutreiben.
Wir bieten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, um dies zu
ermöglichen. Wir wissen auch, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Arbeit und Leben wichtig ist. Deshalb unterstützen wir hybride
Arbeitsmodelle, um dir Flexibilität in der Arbeitsweise zu ermöglichen.
Wir bieten ein attraktives Arbeitsumfeld, dass zur Zielerreichung
beiträgt. Schließe dich uns an und lass uns gemeinsam an einer
nachhaltigeren Zukunft arbeiten!
Bewirb dich jetzt und zeig uns, dass du bei uns richtig bist.
Bewerben kann sich jede:r direkt per Mail bis zum 15.09.2023 an Frau
Claudia Fitz (office@grazer-ea.at).
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Klimaaktiv
Workshop
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Anlagenoptimierung
- wie können geplante Energieverbräuche eingehalten werden?
Ein Erfahrungsaustausch für
Anlagenbetreiber:innen im Rahmen von klimaaktiv Gebäude
Der Workshop findet im Rahmen der zweitägigen Renowave.at Impact
Days am 17.10.2023 um 15:15 in der Seifenfabrik in Graz statt
sowie online als Webinar am 21.09.2023 um 10:30. Im Workshop erhalten
Liegenschaftseigentümer:innen und –verwalter:innen Informationen zum
Energiemonitoring und es werden Handlungsempfehlungen vorgestellt, wie
die energetische Performance eines Objektes überprüft werden kann.
Anhand von umgesetzten Projekten im Neubau und bei der Sanierung von
Gebäuden unterschiedlicher Nutzungskategorien wird der Prozess
beschrieben und Optimierungsmöglichkeiten dargestellt. Im Anschluss können
Erfahrungen mit Anlagenbetreiber:innen ausgetauscht werden.
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Gib uns dein
Feedback!
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Bist du mit uns bereits in
Kontakt getreten oder hast mit uns zusammengearbeitet? Wir würden uns
freuen, von dir zu hören! Gib uns dein wertvolles Feedback und hilf uns
dabei, unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern. Deine Bewertung
ist uns sehr wichtig!
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Die Europäische Kommission
hat am 31.07.2023 den delegierten Rechtsakt zu den European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet.
Die EU verlangt mit den ESRS, dass große und börsennotierte Firmen
Infos zu Umwelt- und Sozialrisiken sowie deren Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt teilen. So können Investoren und andere
Interessenten die Nachhaltigkeit der Unternehmen besser beurteilen.
Dies gehört zum Europäischen Green Deal.
Wichtige Punkte und Änderungen zu den ESRS sind:
🗓 #Phase-in: Unternehmen mit weniger als
750 Mitarbeitern dürfen im ersten (bzw. zweiten) Berichtsjahr die
Angabe von Daten zu Scope 3-Treibhausgasemissionen und die
Offenlegungsanforderungen zu Sozialen Aspekten und Biodiversität
weglassen. Der Grund für diese Regelung ist, dass die Reporting-kosten
für kleinere Unternehmen prozentual höher sind als bei großen. Durch
diese Regelung sollen die Kosten für kleinere Unternehmen im ersten
Berichtsjahr reduziert und die Qualität gesichert werden.
⚖ #Flexibilität in der Wesentlichkeit:
Die Kommission hat den Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt, um zu
entscheiden, welche Informationen in ihren Umständen wesentlich sind.
Dadurch werden Kosten vermieden, die mit der Berichterstattung von
möglicherweise nicht relevanten Informationen verbunden sind. Alle
Offenlegungsanforderungen innerhalb eines jeden Standards unterliegen
der #Wesentlichkeitsprüfung, mit Ausnahme der
Offenlegungsanforderungen der ESRS 2 (General Disclosure), welche für
alle Unternehmen verpflichtend ist.
📝 #Freiwilligkeit von
Themen/Datenpunkten:
Die Kommission hat einige Berichtspflichten von "Pflicht" auf
freiwillig umgestellt. Diese Änderungen betreffen vor allem
Datenpunkte, die für Unternehmen als besonders umfangreich oder teuer
gelten, wie zum Beispiel Pläne zur Biodiversität und Informationen über
Selbstständige und Leiharbeiter. Diese Maßnahme soll den Unternehmen
mehr Flexibilität geben und Kosten reduzieren.
𝗪𝗲𝗿 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝘄𝗮𝗻𝗻 𝗯𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻?
NaDiVeG berichtspflichtige Unternehmen ab GJ 2024
Große Unternehmen ab GJ 2025
Kapitalmarktorientierte KMU ab GJ 2026
𝗥𝗲𝗹𝗲𝘃𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗟𝗶𝗻𝗸𝘀:
FAQ zur Verabschiedung der ESRS
Delegated Act
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DI Robert Schmied
und das Team der Grazer Energieagentur
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