Nachhaltigkeits­berichterstattung

Beratung & Förderung, Bewusstseinsbildung, Projektumsetzung, Smart Energy, Smart Mobility, Smart Region

Wir glauben fest daran, dass Nachhaltigkeit und Geschäftserfolg Hand in Hand gehen. Deshalb unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und ihre Erfolge transparent und verständlich zu kommunizieren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU Taxonomie zu erfüllen. Unser Expertenteam unterstützt Sie umfassend dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren und konform zu gestalten.

 

Unsere Dienstleistungen für Ihre CSRD und EU Taxonomie Konformität:

 

  • Initialanalyse & Bestandsaufnahme

– Datenanalyse: Wir bewerten Ihre aktuellen Nachhaltigkeitsdaten und identifizieren bestehende Lücken.

– Benchmarking: Wir vergleichen Ihre Nachhaltigkeitsleistung mit Branchenstandards und Best Practices.

 

  • Strategieentwicklung

– Zielsetzung: Gemeinsam definieren wir konkrete Nachhaltigkeitsziele und KPIs für Ihr Unternehmen.

– Maßnahmenplan: Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Fahrplan, um Ihre Ziele zu erreichen.

 

  • Umsetzung & Integration

– Datenmanagement: Wir implementieren Systeme zur Erfassung und Verwaltung relevanter Daten.

– Prozessoptimierung: Wir passen betriebliche Prozesse an, um die Anforderungen der CSRD und EU Taxonomie zu erfüllen.

 

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

– Finanzielle Wesentlichkeit: Bewertung der finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihr Unternehmen.

– Umwelt- und Sozialwesentlichkeit: Analyse der Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.

 

  • Reporting & Dokumentation

– Berichterstellung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Verifizierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts.

– Transparenz: Wir sorgen dafür, dass Ihre Berichte verständlich und nachvollziehbar sind.

 

  • Training & Weiterbildung

– Schulungen: Wir führen Workshops und Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch.

– Know-how Transfer: Wir helfen Ihnen, interne Kompetenzen aufzubauen, um langfristig konform zu bleiben.

 

  • Kontinuierliche Verbesserung

– Monitoring: Wir überprüfen und passen die Maßnahmen laufend an.

– Feedback-Schleifen: Wir implementieren Feedback-Mechanismen, um kontinuierliche Optimierung zu gewährleisten.

 

Warum die Grazer Energieagentur?

– Erfahrung & Expertise: Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Energie- und Nachhaltigkeitsberatung sind wir bestens gerüstet, um Sie zu unterstützen.

– Individuelle Lösungen: Unsere Beratung ist maßgeschneidert und perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.

– Nachhaltigkeit leben: Wir setzen selbst höchste Standards und leben Nachhaltigkeit vor.

 

Kontaktieren Sie gerne unsere Expert/innen für nähere Informationen. 

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft zu starten!

 


Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 31.07.2023 den delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (#ESRS) verabschiedet.

Die EU verlangt mit den ESRS, dass große und börsennotierte Firmen Infos zu Umwelt- und Sozialrisiken sowie deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt teilen. So können Investoren und andere Interessenten die Nachhaltigkeit der Unternehmen besser beurteilen. Dies gehört zum Europäischen Green Deal.

Wichtige Punkte und Änderungen zu den ESRS sind:

🗓 Phasing-in: Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern dürfen im ersten (bzw. zweiten) Berichtsjahr die Angabe von Daten zu Scope 3-Treibhausgasemissionen und die Offenlegungsanforderungen zu Sozialen Aspekten und Biodiversität weglassen. Der Grund für diese Regelung ist, dass die Reporting-kosten für kleinere Unternehmen prozentual höher sind als bei großen. Durch diese Regelung sollen die Kosten für kleinere Unternehmen im ersten Berichtsjahr reduziert und die Qualität gesichert werden.

Flexibilität in der Wesentlichkeit: Die Kommission hat den Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt, um zu entscheiden, welche Informationen in ihren Umständen wesentlich sind. Dadurch werden Kosten vermieden, die mit der Berichterstattung von möglicherweise nicht relevanten Informationen verbunden sind. Alle Offenlegungsanforderungen innerhalb eines jeden Standards unterliegen der Wesentlichkeitsprüfung, mit Ausnahme der Offenlegungsanforderungen der ESRS 2 (General Disclosure), welche für alle Unternehmen verpflichtend ist.

🌍 Wenn ein Unternehmen den Klimawandel als nicht wesentlich einstuft und deshalb nicht entsprechend berichtet, muss es eine detaillierte Erklärung zu den Ergebnissen seiner Relevanzprüfung hinsichtlich des Klimawandels liefern. Diese Anforderung spiegelt die Tatsache wider, dass der Klimawandel weitreichende und systemische Auswirkungen auf die Wirtschaft hat.

📝 Freiwilligkeit von Themen/Datenpunkten:

Die Kommission hat einige Berichtspflichten von “Pflicht” auf freiwillig umgestellt. Diese Änderungen betreffen vor allem Datenpunkte, die für Unternehmen als besonders umfangreich oder teuer gelten, wie zum Beispiel Pläne zur Biodiversität und Informationen über Selbstständige und Leiharbeiter. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Flexibilität geben und Kosten reduzieren.

Wer muss wann berichten?

🚩 NaDiVeG berichtspflichtige Unternehmen ab GJ 2024

🚩 Große Unternehmen ab GJ 2025

🚩 Kapitalmarktorientierte KMU ab GJ 2026

Relevante Links:

Die Übernahme dieser Standards markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen EU-Wirtschaft und dem Kampf gegen Greenwashing. Andererseits ist die administrative Last für die Unternehmen nicht unbedenklich. Die ESRS zielen darauf ab, eine sehr hohe Interoperabilität zwischen den EU- und globalen Standards sicherzustellen, und doppelte Berichterstattung durch Unternehmen zu vermeiden.