Nachhaltigkeits­berichterstattung

Beratung & Förderung, Bewusstseinsbildung, Projektumsetzung, Smart Energy, Smart Mobility, Smart Region

Wir, bei der Grazer Energieagentur, glauben fest daran, dass Nachhaltigkeit und Geschäftserfolg Hand in Hand gehen. Deshalb unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und ihre Erfolge transparent und verständlich zu kommunizieren.

Hintergrund

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurde am 5. Januar 2023 wirksam. Die ESRS-Standards wurden mit 31.07.2023 von der EU-Kommission verabschiedet. Daher sind ausgewählte betroffene Unternehmen verpflichtet, einen integrierten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

CO2-Emissionsberechnung und Erstellung der Treibhausgasbilanz

Wir unterstützen Sie bei der Quantifizierung Ihrer CO2-Emissionen und bei der Erstellung einer Treibhausgasbilanz. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Nachhaltigkeitsstrategie, da es Ihnen ermöglicht, Ihren ökologischen Fußabdruck genau zu verstehen und Ansatzpunkte zur Reduktion von Emissionen zu identifizieren.

Maßnahmenerstellung und -bewertung

Unser Team hilft Ihnen bei der Erstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Erreichung Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren internen Teams, um effektive und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.

Umwelt- und Energieeffizienzaudits

Mit unseren Umwelt- und Energieeffizienzaudits verschaffen wir Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre ökologische Leistung und Ihr Energieverbrauchsprofil. Wir identifizieren Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, die nicht nur gut für die Umwelt sind, sondern oft auch erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen.

Und das ist nur ein kleiner Auszug aus den Leistungen, die wir anbieten. Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist und maßgeschneiderte Lösungen benötigt. Deshalb freuen wir uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und eine Strategie zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passt und Sie auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.

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AKTUELLES

🇪🇺 Die Europäische Kommission hat am 31.07.2023 den delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (#ESRS) verabschiedet.

Die EU verlangt mit den ESRS, dass große und börsennotierte Firmen Infos zu Umwelt- und Sozialrisiken sowie deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt teilen. So können Investoren und andere Interessenten die Nachhaltigkeit der Unternehmen besser beurteilen. Dies gehört zum Europäischen Green Deal.

Wichtige Punkte und Änderungen zu den ESRS sind:

🗓 #Phasing-in: Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern dürfen im ersten (bzw. zweiten) Berichtsjahr die Angabe von Daten zu Scope 3-Treibhausgasemissionen und die Offenlegungsanforderungen zu Sozialen Aspekten und Biodiversität weglassen. Der Grund für diese Regelung ist, dass die Reporting-kosten für kleinere Unternehmen prozentual höher sind als bei großen. Durch diese Regelung sollen die Kosten für kleinere Unternehmen im ersten Berichtsjahr reduziert und die Qualität gesichert werden.

#Flexibilität in der Wesentlichkeit: Die Kommission hat den Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt, um zu entscheiden, welche Informationen in ihren Umständen wesentlich sind. Dadurch werden Kosten vermieden, die mit der Berichterstattung von möglicherweise nicht relevanten Informationen verbunden sind. Alle Offenlegungsanforderungen innerhalb eines jeden Standards unterliegen der Wesentlichkeitsprüfung, mit Ausnahme der Offenlegungsanforderungen der ESRS 2 (General Disclosure), welche für alle Unternehmen verpflichtend ist.

🌍Wenn ein Unternehmen den Klimawandel als nicht wesentlich einstuft und deshalb nicht entsprechend berichtet, muss es eine detaillierte Erklärung zu den Ergebnissen seiner Relevanzprüfung hinsichtlich des Klimawandels liefern. Diese Anforderung spiegelt die Tatsache wider, dass der Klimawandel weitreichende und systemische Auswirkungen auf die Wirtschaft hat.

📝 #Freiwilligkeit von Themen/Datenpunkten:

Die Kommission hat einige Berichtspflichten von “Pflicht” auf freiwillig umgestellt. Diese Änderungen betreffen vor allem Datenpunkte, die für Unternehmen als besonders umfangreich oder teuer gelten, wie zum Beispiel Pläne zur Biodiversität und Informationen über Selbstständige und Leiharbeiter. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Flexibilität geben und Kosten reduzieren.

Wer muss wann berichten?

🚩 NaDiVeG berichtspflichtige Unternehmen ab GJ 2024

🚩 Große Unternehmen ab GJ 2025

🚩 Kapitalmarktorientierte KMU ab GJ 2026

Relevante Links:

Die Übernahme dieser Standards markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen EU-Wirtschaft und dem Kampf gegen Greenwashing. Andererseits ist die administrative Last für die Unternehmen nicht unbedenklich. Die ESRS zielen darauf ab, eine sehr hohe Interoperabilität zwischen den EU- und globalen Standards sicherzustellen, und doppelte Berichterstattung durch Unternehmen zu vermeiden.