Kleinstphotovoltaik-Förderung

Klimaschutz-Sonderförderung 2024

 

Abwicklung über die Grazer Energieagentur

Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone

Auch wer nur über eine Wohnung und einen Balkon verfügt, kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von Kleinstanlagen spricht man bei Anlagen mit einer Maximalleistung von 800 W, die einfach am Balkon montiert und an das Strom-Verteilnetz der Wohnung angeschlossen werden. Diese Anlagen dienen nur zum Eigenverbrauch.

Die Photovoltaik-Kleinstanlagen werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, höchstens jedoch mit 400 Euro. Unterstützt wird damit auch die fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage.

Gemäß Klimaschutz – Sonderförderrichtlinie vom 18.01.2024 (mehr Informationen)

 


 


 


 

Fördergeber

Stadt Graz, Stadtbaudirektion