Mustersanierung

Ein Programm des Klima- und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen dieses Programms innovative Sanierungen von überwiegend betrieblich und öffentlich genutzten Gebäuden, welche über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen. Eine untergeordnete private Nutzung oder Wohnnutzung wird mitgefördert. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen.

Wir begleiten dieses Programm bereits seit 2017 und führen geförderte Planungsberatungen von interessierten Bauherren durch.

Auf der Website www. mustersanierung.at zeigen wir Ihnen aktuelle Umsetzungsprojekte und ermöglichen somit einen wertvollen Erfahrungsaustausch.


 

Ihr Weg zur Fördereinreichung

  • Idee zu einer Mustersanierung
  • Registrierung beim Klima- und Energiefonds
  • Planung der Mustersanierung – nutzen Sie die Möglichkeit zur geförderten Planungsberatung und zum klimaaktiv Quick Check*) durch die Grazer Energieagentur
  • Verpflichtendes Gespräch zum Energieverbrauchsmonitoring bei der Grazer Energieagentur
  • Fördereinreichung
  • Beurteilung, Genehmigung & Förderungsvertrag Annahmeerklärung
  • Umsetzung der Mustersanierung
  • Endabrechnung und Auszahlung der Förderung

*) Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann in der Mustersanierung ein Zuschlag von 5% zum Fördersatz gewährt werden.


 

Durch eine Mustersanierung wurde die thermische Qualität der Gebäudehülle des denkmalgeschützten Gemeindezentrums in Neumarkt deutlich verbessert. Das Gebäude ist klimaaktiv gold zertifiziert.

Foto: Marktgemeinde Neumarkt


 

Mustersanierung 2023

Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen der Mustersanierung werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von bestehenden, betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert (thermische Gebäudesanierung), insbesondere:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (Kunststofffenster und -türen sind nicht förderbar)
  • Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungssysteme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
  • Hinterlüftete Fassadensysteme und fassadengebundene Bepflanzung
  • Extensive und intensive Dachbegrünung sowie solare Gründächer
  • Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
  • Hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen

 

Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz
In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.
Insbesondere:

  • Photovoltaikanlagen wie bspw. Photovoltaikfassaden bis zu 100 kWpeak (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes
  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an biogene Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden (Wärmezentrale zu Gebäude)
  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring

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